Moderner Schulungsraum für die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung

Ratgeber

Die §34a-Sachkundeprüfung, Schritt für Schritt.

Wer sie braucht, wie sie abläuft, was geprüft wird und wie Sie sich vorbereiten. Der vollständige Überblick zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.

Die Sachkundeprüfung nach §34a ist die Eintrittskarte für viele Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe. Wer sie besteht, darf Aufgaben übernehmen, die mit einer reinen Unterrichtung verschlossen bleiben. Dieser Ratgeber erklärt, worum es geht, ohne den Stoff zu beschönigen.

Was die Sachkundeprüfung ist

Die Sachkundeprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis nach §34a der Gewerbeordnung. Sie wird vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt und belegt, dass eine Person die rechtlichen und praktischen Grundlagen für anspruchsvollere Sicherheitsaufgaben beherrscht. Anders als die Unterrichtung ist sie eine echte Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil.

Wer sie braucht

Nicht jede Sicherheitskraft braucht die Sachkundeprüfung. Vorgeschrieben ist sie für bestimmte Tätigkeiten mit erhöhtem Konfliktpotenzial:

Auch wer ein Bewachungsunternehmen führt, muss die Sachkunde nachweisen. Für viele andere Bewachungstätigkeiten genügt die Unterrichtung.

Unterrichtung oder Sachkundeprüfung

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt. Der Unterschied ist deutlich:

Die Unterrichtung ist eine 40-stündige Schulung bei der Industrie- und Handelskammer. Es gibt eine Anwesenheitspflicht, aber keine Prüfung. Sie reicht für einfachere Bewachungsaufgaben.

Die Sachkundeprüfung geht darüber hinaus. Sie weist mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil nach, dass tiefere Kenntnisse vorhanden sind. Sie ist für die oben genannten Tätigkeiten Pflicht und eröffnet in der Praxis mehr Einsatzmöglichkeiten und bessere Verdienstchancen.

Der Ablauf der Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, die beide bestanden werden müssen:

Schriftlicher Teil. 120 Minuten, im Multiple-Choice-Verfahren. Geprüft wird das gesamte Themenspektrum quer durch die Sachgebiete. Wer den schriftlichen Teil besteht, wird zum mündlichen Teil zugelassen.

Mündlicher Teil. Ein Prüfungsgespräch von rund 15 Minuten je Teilnehmer, meist in der Gruppe. Hier zählt, ob jemand sein Wissen auf praktische Situationen anwenden kann, etwa im Umgang mit Konflikten.

Gut zu wissen: Wer einen Teil nicht besteht, kann ihn wiederholen. Die genauen Modalitäten, Termine und Gebühren legt die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer fest.

Die Prüfungsinhalte

Geprüft werden sechs Sachgebiete. Sie bilden den Alltag im Sicherheitsdienst rechtlich und praktisch ab:

So bereiten Sie sich vor

Der Stoff ist gut zu schaffen, aber breit. Drei Dinge entscheiden über den Erfolg:

Kulig Fortbildung bereitet genau darauf vor, praxisnah und von Menschen, die den Sicherheitsalltag selbst kennen.

Kosten und Dauer

Es gibt zwei getrennte Kostenblöcke: die Prüfungsgebühr der Industrie- und Handelskammer und die Kosten eines Vorbereitungskurses. Die Prüfungsgebühr legt jede Kammer selbst fest. Ein Vorbereitungskurs dauert je nach Format einige Tage in Vollzeit oder mehrere Wochen berufsbegleitend. Wer gut vorbereitet ist, besteht in der Regel im ersten Anlauf, was Wiederholungsgebühren erspart.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine verbindliche Auskunft. Termine, Gebühren und Detailregelungen erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Auf einen Blick

  • Pflicht für anspruchsvolle Tätigkeiten wie Citystreife, Ladendetektiv, Türsteher und Leitungsfunktionen.
  • Zwei Teile: schriftlich 120 Minuten im Multiple-Choice-Verfahren, danach rund 15 Minuten mündlich.
  • Sechs Sachgebiete von Recht über Deeskalation bis Sicherheitstechnik.
  • Mehr als die Unterrichtung, die ohne Prüfung auskommt und nur für einfachere Aufgaben reicht.

Häufige Fragen

Wer braucht die Sachkundeprüfung nach §34a?

Die Sachkundeprüfung ist für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe vorgeschrieben, etwa für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben, Türsteher im Einlassbereich von Diskotheken, die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften sowie für Leitungsfunktionen in diesen Bereichen. Für viele andere Bewachungstätigkeiten genügt die Unterrichtung.

Was ist der Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung?

Die Unterrichtung ist eine 40-stündige Schulung bei der Industrie- und Handelskammer ohne Prüfung. Die Sachkundeprüfung ist eine echte Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil und weist tiefere Kenntnisse nach. Sie ist für anspruchsvollere Tätigkeiten gesetzlich gefordert und eröffnet mehr Einsatzmöglichkeiten.

Wie läuft die §34a-Sachkundeprüfung ab?

Die Prüfung wird vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt. Der schriftliche Teil dauert 120 Minuten und besteht aus Multiple-Choice-Fragen. Wer besteht, wird zum mündlichen Teil zugelassen, der je Teilnehmer rund 15 Minuten dauert. Beide Teile müssen bestanden werden.

Welche Themen werden geprüft?

Geprüft werden Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Gewerbe- und Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Verfahrensrecht inklusive Umgang mit Waffen, die Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste, der Umgang mit Menschen mit Deeskalation und interkultureller Kompetenz sowie Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Am wirksamsten ist ein Vorbereitungskurs, der den gesamten Prüfungsstoff strukturiert vermittelt und mit Übungsfragen sowie dem mündlichen Teil arbeitet. Kulig Fortbildung bietet solche Kurse praxisnah an, von Praktikern für Praktiker.

Bereit für die Prüfung?

Kulig Fortbildung bereitet Sie strukturiert auf den schriftlichen und mündlichen Teil vor. Fragen Sie nach Terminen und Inhalten.

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